Als Förderzentrum tragen wir dazu bei, den im Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein vom Juli 2014 im § 4, Abs. 13 und § 5, Abs. 2 verankerten Auftrag des Gemeinsamen Unterrichts behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher in der Region zu verwirklichen.
Im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention 2009 ist es unser Ziel, den Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Regelschule zu ermöglichen (§ 45).
Prinzip des gemeinsamen Unterrichts soll es sein, die Kinder und Jugendlichen in einer altersgemäßen Klassengemeinschaft während ihrer gesamten Schulzeit zu unterrichten. Handlungsleitend für unsere sonderpädagogische Arbeit ist die Grundidee, dass jeder Schüler und jede Schülerin das Recht und den Anspruch hat, in seinem/ihren eigenen sozialen Lebenszusammenhängen zu leben und zu lernen.
Die pädagogischen Angebote und Anforderungen im Gemeinsamen Unterricht orientieren sich an dem individuellen Lern- und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen.
Neben der Prävention beinhaltet die Arbeit im Gemeinsamen Unterricht der Kinder mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf folgende Bereiche:
- individuelle Diagnostik
- individuelle Förderangebote in verschiedenen Bereichen
- Beratung der Regelschullehrkräfte im Hinblick auf sonderpädagogische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung
- Erstellung und Fortschreibung sonderpädagogischer Förderpläne
- Beschaffung von Material unter dem Aspekt von Differenzierung
Wichtig ist dabei eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungshilfeeinrichtungen sowie die Kooperation und Teamarbeit mit den beteiligten Lehrkräften und anderen pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Regelschulen (siehe Anregungen zur Zusammenarbeit von 2017).
Förderliche Bedingungen für gemeinsamen Unterricht:
- Bereitschaft zur Arbeit im Team
- kontinuierliche und überschaubare Anzahl von Bezugspersonen
- kontinuierliche Doppelbesetzung
- ausreichende Stundenversorgung
- kleine Klassengrößen
- Informationsaustausch im multiprofessionellen Team