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Schülerbeförderung

Deutschland-Ticket

Das Onlineformular für die Beantragung des Deutschland-Tickets für die Schülerbeförderung finden Sie unter: www.schulverband-mittelangeln.de. Im Menü „Schülerbeförderung“ oder HIER

Ein neuer Fahrkartenantrag ist nur dann einzureichen, wenn sich die Haltestellen zum Vorjahr geändert haben, z.B. durch einen Schulwechsel oder durch einen Umzug.

Sollten Sie mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten Ihres Kindes zur Erstellung des Deutschland-Tickets nicht einverstanden sein, melden Sie uns dieses bitte. Ansonsten werden für alle Schülerinnen und Schüler die Deutschland-Tickets ausgegeben, die auch im aktuellen Schuljahr im Besitz von Fahrausweisen sind. Es besteht allerdings weiterhin die Verpflichtung, das Deutschland-Ticket bei Wechsel des Wohnorts, der Schule, der Schulart oder bei vorzeitigem Schulabgang unverzüglich an die Schule zurückzugeben.

Weder für das D-Ticket in Papierform noch für die spätere Chipkarte ist ein Lichtbild vorgesehen. Die Tarifbestimmungen sehen jedoch vor, dass die Fahrkarte nur unter Mitführung eines Ausweisdokuments gültig ist. Das bedeutet, dass jedes Kind neben der Fahrkarte auch einen Ausweis zur Identifikation mitführen muss. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat einen Weg gefunden, Ihnen möglichst schnell und einfach ein von den Verkehrsunternehmen anerkanntes Dokument als Identifikationsnachweis zugänglich zu machen.

Den Vordruck für diese Identitätskarte finden Sie HIER! Drucken Sie diesen aus, tragen Sie die Daten ihres Kindes ein und versehen Sie ihn mit einem aktuellen Lichtbild Ihres Kindes. Anschließend müssen wir diesen bei uns im Sekretariat mit dem Schulstempel versehen. Zusammen mit der Fahrkarte muss Ihr Kind diese Identitätskarte nun immer dabei haben oder aber sie können Ihrem Kind natürlich auch andere Ausweisnachweise (Schülerausweis, Personalausweis …) mitgeben.

Diese Identitätskarte ist nur im Kreis Schleswig-Flensburg gültig, bzw. wird von NAH-SH anerkannt. Sollten Sie in andere Kreise oder Bundesländer reisen oder mit einer anderen Verkehrsgesellschaft fahren, verwenden Sie bitte unbedingt Ihre gültigen Ausweispapiere, wie z. B. Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern nun gute Fahrt und viel Freude mit den D-Tickets.